Tod und Begräbnis

Abschied in der Zuversicht der Auferstehung

Jesus sagt: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben“ (Joh 11, 25f). In dieser Zuversicht versammeln wir uns als Gläubige um den Altar, wenn wir ein Mitglied unserer Gemeinde zu Grabe geleiten. Als Christen glauben wir: Jesus Christus, Gottes Sohn ist für uns gestorben und begraben worden. Gott aber hat ihn am dritten Tag auferweckt. „In ihm erstrahlt uns die Hoffnung, dass wir zur Seligkeit auferstehen. Bedrückt uns auch das Los des sicheren Todes, so tröstet uns doch die Verheißung der künftigen Unsterblichkeit. Denn deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet“ (Präfation von den Verstorbenen I).  

Wie so vieles in unserer Gesellschaft haben sich auch der Umgang mit dem Sterben,  dem Tod, der Trauer und der Bestattung verändert. Gerade hier bewährt sich unser Glaube und zeigt sich unsere Hoffnung, was auch im Umgang mit unseren Verstorbenen sichtbar wird. 

Wir können Sterbende begleiten, indem wir mit ihnen z.B. den Rosenkranz beten, Abschnitte aus der Heiligen Schrift vorlesen, die ihre und unsere Hoffnung im Angesicht des Todes stärken, und das Gebet unmittelbar vor dem Verscheiden GL 608,3  bzw. GL 28,9 sprechen. Nach dem Verscheiden kann das Gebet GL 608,4, das Hausgebet für Verstorbene GL 28, oder GL 515 gesprochen werden. 

Unabhängig davon wie nah oder fern die/der Verstorbene der Kirche war oder Sie sich als Hinterbliebene fühlen: Im Tod sind alle gleich. Es gibt keine Beerdigungen 1. und 2. Klasse.  Als Pfarrer sind wir dafür zuständig, und begleiten Sie gerne. 

Es ist eine gute Tradition mit der Gemeinde am Ende der nächst möglichen Messfeier für die/den Verstorbene/n die Scheidung, und am Abend vor dem Begräbnis das Abschiedsgebet oder den Rosenkranz zu beten.

Einer Einäscherung sollte die Aussegnung der/des Verstorbenen mit Weihwasser und Weihrauch vorausgehen, um den Leichnam als Tempel des Heiligen Geistes zu ehren. 

Vor der (Urnen-) Beisetzung sollte das heilige Messopfer für die/den Verstorbene/n gefeiert werden, in dem wir ihr/ihm von Gott das ewige Leben erbitten, das uns der auferstandene Herr zusagt und in der Heiligen Kommunion schenkt. Kann das Requiem nicht am Begräbnistag gefeiert werden, sollte es baldmöglichst nachgeholt werden. 

Mit der Bestattung sind das Abschiednehmen und die Trauer noch lange nicht abgeschlossen. Mitunter dauert der Trauerprozess Jahre. Wenn Sie seelsorglichen Beistand wünschen, sind wir gerne für Sie da. Im Dekanat Biberach gibt es Trauergruppen und Angebote zur Trauerarbeit.

Auch das Sechswochenamt oder 2. Opfer und der 1. Jahrtag können auf Wunsch gefeiert werden. Jahrtagsstiftungen sind für den Zeitraum von 10 Jahren möglich.  

Auch wenn Sie als Angehörige der Kirche und dem Glauben vielleicht distanziert gegenüber stehen, fragen Sie sich bitte: Was hat/hätte sie/er sich im Blick auf ihren/seinen Abschied und Begräbnis gewünscht?

Wenn ein/e Angehörige/e von Ihnen verstorben ist, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, außerhalb unserer Pfarramts-Öffnungszeiten auch gerne direkt zu einem der Priester (siehe Seite „Ansprechpartner“):

Pfarrbüro Ertingen
Dürmentinger Str. 15
88521 Ertingen
Telefon 0 73 71 – 64 74
E-Mail: SE.Ertingen(at)drs.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr

Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr
und 14.30 – 18.00 Uhr
Freitag 
8.30 – 11.30 Uhr

Pfarrbüro Dürmentingen
Kirchbergstr. 11
88525 Dürmentingen
Telefon 0 73 71 – 63 89

Öffnungszeiten:
Dienstag 9.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr