Das Sakrament der Versöhnung (Beichte)

Versöhnt leben mit Menschen und mit Gott

Jesus ruft: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1,15). Er nimmt die Sünde sehr ernst. Er bemüht sich um die Versöhnung der Sünder und vergibt Sünden. Höhepunkt seines Erbarmens mit uns Sündern ist sein sühnendes und versöhnendes Leiden und Sterben (vgl. Röm 5,8). Diese Versöhnungstat wird für uns neu gegenwärtig im Sakrament seines für uns dahingegebenen Leibes und seines „zur Vergebung der Sünden vergossenen Blutes“. Seinen Jüngern gibt er den Auftrag und die Vollmacht, allen Völkern „die Bekehrung zu predigen, damit ihre Sünden vergeben werden“ (Lk 24,47) und die Taufe zur Vergebung der Sünden zu spenden. Er macht die Kirche zum Zeichen und Werkzeug der Versöhnung, indem er am Ostersonntag seinen Jüngern sagt: „Empfangt den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ (Joh 20,23).

In der Sorge um die Heimkehr der Sünder wendet die Kirche in den verschiedenen Epochen und Regionen unterschiedliche Grade an Strenge und Milde an, und entwickelt verschiedene Bußverfahren. Schon die Urgemeinde stellt, um den Sünder zur Umkehr zu bewegen fest, dass er sich durch seine Verfehlung selbst von der Kirche ausgeschlossen hat (vgl. 1 Kor 5,1-13). Die Vergebung der lässlichen Sünden erbittet man in Gebet, Fasten, Almosen und guten Werken. Nur die Todsünden sind der öffentlichen Buße unterworfen: der reuige Sünder bekennt geheim vor dem Bischof später dem Priester seine Schuld. Dann wird er in den Büßerstand aufgenommen, eine Bußzeit festgesetzt, in der er von der Eucharistiefeier und dem Kommunionempfang ausgeschlossen ist. Diese Bußzeit konnte mehrere Jahre, oder bis zum Sterbebett dauern. Die Versöhnung mit der Kirche erfolgte oft am Gründonnerstag durch die Handauflegung des Bischofs. Ab dem 6. Jh. entwickelt sich die Ohrenbeichte bei einem Priester, der einem eine Buße auferlegt, nach deren Ableistung folgt die Lossprechung.

Buße ist zuerst ein innerer Vorgang: das Umdenken und die Abkehr von der Sünde, in der ich mich von Gott losgesagt und getrennt habe, dann die Hinwendung zu Gott, dem Vater, der nicht den Tod des Sünders will, sondern seine Heimkehr herbeisehnt (Lk 15,11-32). Weil die Sünde auch auf die Kirche zurückfällt und sie unglaubwürdig macht, haben Umkehr und Buße immer kirchlichen Charakter mit dem Ziel der Abkehr von der Sünde, dem Neubeginn in der Nachfolge Jesu, dem Wachsen in Glaube, Hoffnung und Liebe. In dem Wissen um die bleibende Gefährdung unseres Heiles lädt uns die Kirche zur Haltung und Handlungen der Buße ein: Aschenkreuz, Bußakt der Messfeier und Komplet, Bußgottesdienste, Mahnung zur Buße z. B. am Freitag, dem Todestag des Herrn und zum Gebet für die Sünder. In der Feier der Bußgottesdienste zu Beginn des Advents und der Fastenzeit bekennen wir als Gemeinde unser Versagen und bitten Gott, dass er unser Leben als Getaufte von Grund auf erneuert. Jeder Gläubige ist verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen. Samstags vor den Vorabendmessen ist regelmäßig Beichtgelegenheit (siehe Gemeindeblatt). Vor Allerheiligen, Weihnachten und Ostern bieten wir zusätzliche Termine an. 

Infos zu Versöhnung/Beichte GL 593,1 – 594,8; Hilfen zur Gewissenserforschung für Kinder GL 598, 1 – 6; für Jugendliche und Erwachsene GL 599,1 – 601,9 ; www.katholisch.de/artikel/4506-beichte 

Wenn Sie über die im Text genannten Feiern von Bußgottesdiensten und Beichtgelegenheiten hinaus Fragen zum Sakrament der Versöhnung haben, dann nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf:

Pfarrbüro Ertingen
Dürmentinger Str. 15
88521 Ertingen
Telefon 0 73 71 – 64 74
E-Mail: SE.Ertingen(at)drs.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr

Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr
und 14.30 – 18.00 Uhr
Freitag 
8.30 – 11.30 Uhr

Pfarrbüro Dürmentingen
Kirchbergstr. 11
88525 Dürmentingen
Telefon 0 73 71 – 63 89

Öffnungszeiten:
Dienstag 9.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr